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So bleibt Ihre BU-Versicherung bezahlbar
20.04.2023 16:41

So bleibt Ihre BU-Versicherung bezahlbar

Private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit ist enorm wichtig, das weiß heute jeder. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Ernstfall eine feste monatliche Rente. Wenn Sie Ihre Arbeitskraft so günstig wie möglich absichern wollen, sollten Sie einige Tipps beachten.

Gegenüber jährlicher Zahlung verlangen Berufsunfähigkeitsversicherer oft einen Prämienaufschlag um die fünf Prozent, wenn Sie monatliche Zahlung vereinbaren. Bei vierteljährlicher Prämienzahlung beträgt der Aufschlag immer noch rund drei Prozent. Günstiger ist es daher, den Beitrag jährlich im Voraus zu zahlen. Zudem können Sie Kosten sparen, wenn Sie eine so genannte Karenzzeit vereinbaren: Wird die BU-Rente nicht sofort, sondern beispielsweise erst ab 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, reduziert sich der Jahresbeitrag deutlich. Sinnvoll kann es sein, eine BU-Police mit fallender Versicherungssumme abzuschließen. Die versicherte Leistung sinkt dann über die die Jahre in gleichem Maß, wie die Ansprüche auf gesetzliche Rente steigen. Wie hoch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausfällt, lässt sich dem jährlichen Rentenbescheid entnehmen. Wichtig zudem: Je früher Sie die BU-Versicherung abschließen, desto niedriger sind die Beiträge über die gesamte Laufzeit. Zusätzlich können Sie Beiträge sparen, indem Sie die Vertragslaufzeit verkürzen, zum Beispiel bis zum 65. statt bis zum 67. Geburtstag. Dann kann es allerdings passieren, dass Sie im Ernstfall zwei Jahre ohne BU-Rente überbrücken müssen.

Wichtig: Berufsunfähigkeitsversicherer erzielen durch erfolgreiches Wirtschaften oft finanzielle Überschüsse, die ganz oder teilweise Ihnen als Kunden zu Gute kommen. Wenn günstige Beiträge Priorität haben, wählen Sie am besten einen so genannten Vertrag mit Sofortverrechnung. Dann werden Ihre Überschussanteile mit dem eigentlichen Tarifbeitrag verrechnet und nur die Nettoprämie abgebucht, im Berufsunfähigkeitsfall bekommen Sie dennoch die volle vereinbarte BU-Rente.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Vorsorge / Bild: LonelyTaws@pixabay)

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