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Preiswerter Schutz für den Ernstfall
29.11.2019 22:02

Preiswerter Schutz für den Ernstfall

Die Risikolebensversicherung ist vor allem für Familien wichtig. Im Todesfall des Versicherten erhält der begünstigte Partner sofort den vereinbarten hohen Geldbetrag, damit seine finanzielle Existenz nicht in Gefahr gerät. Was Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung beachten sollten.

Je höher die Versicherungssumme, desto besser ist natürlich die Absicherung im Ernstfall. Experten empfehlen, das fünffache Brutto-Jahreseinkommen zu versichern. Wenn Sie einen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie vereinbaren, können Sie die Versicherungssumme auch später noch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Dabei ist die Risikolebensversicherung überraschend preisgünstig: Ein Todesfallschutz von 300.000 Euro ist schon für einen Beitrag von rund 25 Euro im Monat zu haben. Ehepartner schließen am besten eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben ab, die Versicherungsleistung wird dann automatisch beim Tod des Erstversterbenden fällig. Das ist in aller Regel beitragsgünstiger als zwei Einzelverträge. Für die Laufzeit der Versicherung ist die Versorgungssituation der Familie von Bedeutung, vor allem das Alter und der Ausbildungsstatus der Kinder. Meist gehen die Versorgungsbedürfnisse zurück, wenn die Kinder selbst ins Arbeitsleben eintreten und eigenes Geld verdienen. Hier passt ein kostengünstiger Vertrag mit fallender Versicherungssumme. Ergänzen lässt sich die Risikolebensversicherung übrigens durch sinnvolle Zusatzbausteine wie beispielsweise einen Berufsunfähigkeits- oder Unfallschutz.

Wichtig: Bevor er dem Abschluss einer Risikolebensversicherung zustimmt, stellt der Versicherer Fragen zur Gesundheit, Lebenssituation, Hobbys und Beruf, nur so kann er sein Risiko prüfen und einen fairen Beitrag kalkulieren. Beantworten Sie diese Fragen unbedingt wahrheitsgerecht. Stellt sich im Ernstfall heraus, dass der Versicherte bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, nach denen im Antrag ausdrücklich gefragt wurde, kann der Versicherer die Leistung sonst verweigern. Experten-Tipp: Die Beiträge zur Risikolebensversicherung lassen sich im Rahmen der geltenden Höchstbeträge sogar von der Einkommensteuer absetzen.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: Hans@pixabay)

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